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Produktsicherheitsgesetz "ProdSG"

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Art.Nr.: 1672-2135

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Produktsicherheitsgesetz "ProdSG"

Lieferung: ab 250 EUR netto Warenwert frei Haus. Lieferzeit: ca. 4-5 Tage. Mit Werbeanbringung ca. 2-3 Wochen. Zwischenverkauf vorbehalten


Umsetzungsmöglichkeiten bei Artikeln die den ProdSG seit dem 01.12.2011 unterliegen:

Aufkleber "HIO": Ein Aufkleber des Herstellers, Importeuer oder von ON-Werbemittel auf jeden einzelnen Artikel oder auf deren Verpackung wird akzeptiert.
Es entstehen dem Kunden keine Kosten.

Adresse im "Motiv": Im Kundenmotiv wird die komplette Kundenadresse mit berücksichtigt.
Der Kunde ist somit der "Inverkehrbringer" des Artikels.
Es entstehen dem Kunden keine Kosten.

Aufkleber "Kunde": Es werden eigens Aufkleber mit der Kundenadresse angefertigt.
Der Kunde ist somit der "Inverkehrbringer" des Artikels.
Es entstehen dem Kunden dadurch Kosten.
Diese liegen zwischen € 0,05 und € 0,10 je Aufkleber + einmalige Vorkosten von ca. € 25,00.

Auswahl "Ohne": Der Kunde übernimmt das ProdSG selbst. Hierzu benötigen wir unser
Formblatt (PDF-Druckinfo unter "mehr Infos") unterschrieben zurück.

Produktsicherheitsgesetzt "ProdSG"

Aufgrund der Vorschrift des Produktsicherheitsgesetztes vom 01.12.2011 wird gesetzlich vorgeschrieben das jedes Produkt mit einem Herstellernachweis, falls der Hersteller seinen Sitz nicht im Europäischen Wirtschaftsraum hat, des "Inverkehrbringers" zu versehen.

Dies kann in Form von kleinen Aufkleber an diskreter Stelle des Produktes oder an dessen Einzelverpackung erfolgen. Hierbei muss der Name sowie die Postanschrift berücksichtigt werden.

Als Inverkehrbringer kann der Hersteller, der Importeur, ON Werbemittel oder der Auftraggeber direkt benannt werden. Die für die Umsetzung des ProdSG eigens auf den Auftraggeber entstehenden Kosten werden durchbelastet, wenn dies nicht gleichzeitig mit dessen Werbeaufdruck geschieht.

Wünscht der Auftraggeber nicht eigens als "Inverkehrbringer" genannt zu werden so wird entweder der Hersteller, der Importeur oder ON Werbemittel als "Inverkehrbringer" nach
dem ProdSG genannt.

Das ProdSG kann in Form von kleinen Aufkleber an diskreter Stelle des Produktes oder
an dessen Einzelverpackung erfolgen. Hierbei muss der Name sowie die Postanschrift berücksichtigt werden.
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Letzte Aktualisierung am 17.04.2024 um 09:55